Dr. Gerald Schneider-Tourneau 

Psychotherapeutische Praxis
Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie

Kosten

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu folgenden Höchstgrenzen übernommen: Psychoanalyse 300 Stunden, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 100 Stunden, Verhaltenstherapie 80 Stunden, Systemische Therapie 48 Stunden.

Die Kassen bewilligen diese Zeiträume nicht auf einmal, sondern in zwei Abschnitten, wobei über den ersten Abschnitt ein Gutachter entscheidet. 

Patienten, die nicht in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, müssen die Behandlung als Privatpatienten selbst bezahlen. Sie sind in der Regel über eine Krankenversicherung oder die Beihilfe für Beamte versichert, so dass sie die Therapiekosten später meistens komplett oder teilweise erstattet bekommen. Die Leistungen privater Krankenversicherungen sind je nach Tarif aber sehr unterschiedliche. In ungünstigen Fällen werden keine Kosten für Psychotherapie übernommen und ein Patient muss die Finanzierung seiner Psychotherapie komplett selbst tragen. Für selbstzahlende Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.

Anmeldeverfahren

Jeder hat die Möglichkeit, Psychotherapeuten direkt aufzusuchen, ohne dass ein Überweisungsschein vom Arzt notwendig ist.

Telefonisch persönlich erreichen Sie mich von Montag bis Freitag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

In einem ersten Telefongespräch können Sie erfahren, ob überhaupt in einem angemessenen Zeitraum ein Therapieplatz frei wird. Gelegentlich kann es zu Wartezeiten kommen, die drei Monate, aber auch deutlich länger dauern können. Falls kein Therapieplatz frei ist und die notwendige Wartezeit zu lang erscheint, müssen Sie es bei anderen Therapeuten versuchen.

Möglicherweise zeigt sich bereits im ersten Telefongespräch, dass der Termin oder die Termine des freien Therapieplatzes für einen Patienten, z.B. aus beruflichen Gründen, nicht geeignet sind, und dass auch keine Möglichkeit besteht, Termine, die den Lebensumständen des Patienten besser entsprechen würden, anzubieten. Auch dann müssen Sie bei anderen Therapeuten versuchen, einen Therapieplatz mit für Sie besser geeigneten Zeiten zu finden.

Die folgende Links führen zu Verzeichnissen aller in Berlin kassenzugelassenen Psychotherapeuten: 

https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche

oder

https://psych-info.de/

Falls zeitnah kein Therapieplatz angeboten werden kann, so können Sie trotzdem telefonisch - auch kurzfristig - einen Termin im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren. Dort können Sie eine Beratung über die psychotherapeutischen Möglichkeiten und Klärung Ihres individuellen Behandlungsbedarfs sowie Behandlungsempfehlungen erhalten.

Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Das erste Gespräch wird für selbstzahlende Privatpatienten gemäß der GOP in Rechnung gestellt.

Reguläre Psychotherapie: Falls ein Therapieplatz frei ist oder in überschaubarer Zeit frei werden wird und eine genauere Diagnostik durchgeführt werden soll, können Termine für einige Vorgespräche vereinbart werden, in denen eine differenzierte diagnostische Einschätzung Ihrer Erkrankung vorgenommen und geprüft wird, ob die verfügbaren therapeutischen Möglichkeiten für Ihre Probleme angemessen sind. Während der Vorgespräche wird Ihnen auch das vorgeschlagene Therapieverfahren erläutert. Sowohl Sie selbst als auch der Therapeut können in der Phase der Vorgespräche prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint und ob die "Chemie" stimmt. Bei einer positiven Beantwortung dieser Fragen, sowohl vom Patienten als auch vom Therapeuten, kann die Entscheidung zu einer Psychotherapie getroffen werden.

Nach dieser Entscheidung müssen Sie einen Arzt aufsuchen, der in einer konsiliarischen diagnostischen Untersuchung abklären wird, ob Ihre Beschwerden möglicherweise auch körperliche Ursachen haben könnten, die gegebenenfalls somatisch behandelt werden müssen. Dieser Arzt kann Ihnen vom Therapeuten empfohlen werden, es kann gegebenenfalls jedoch auch ihr Hausarzt sein. 

Im nächsten Schritt wird der Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Danach vergehen ca. zwei Wochen bei einem Antrag auf Kurzzeittherapie (bis zu 24 Therapiestunden) und ca. 6 Wochen bei einem Antrag auf Langzeittherapie (mehr als 24 Therapiestunden), bis die Nachricht von der Krankenkasse eintrifft. 

Bei Privatbehandlungen sollte der Patient bereits vor oder spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und klären, mit welchen Versicherungs- und Erstattungsleistungen er rechnen kann und mit welchen nicht. In ungünstigen Tarifen kann es vorkommen, dass Privatversicherte eine Psychotherapie vollständig selbst finanzieren müssen. 

Die Behandlung kann beginnen, sobald der Therapieplatz frei geworden ist und die Bewilligung von der Krankenkasse bzw. die Zusage zur Kostenübernahme von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen vorliegt.   

Psychotherapeutische Akutbehandlung: In besonders dringenden Fällen kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Terminen im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden.